Joke 7
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          Überlegung zur Schadensersatzpflicht bei

        unerlaubten Handlungen

 

 

        Wer schuldig ist in Schadensfällen,

        hat den Zustand wieder herzustellen,

        der alsdann würde noch besteh'n

        wäre das Gescheh'ne nicht geschehen.

 

        Ein Radfahrer, der es eilig hat,

        fährt durch die Straßen einer Stadt,

        er achtet nicht des Wegs genau 

        und stößt so gegen eine Frau,

        die in dem Zustand sich befindet,

        der Hoffnung auf ein Kind begründet.

 

        Der Aufprall und er jähe Schreck 

        nimmt ihr des Kindes Hoffnung weg.

 

        Hat nun, so lautet meine Frage,

        der Radfahrer im Fall der Klage

        als Schuldiger in Schadensfällen

                 den Zustand wieder herzustellen?